Philosophisch-ethische Rezensionen
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Ernst Tugendhat: Ausblick auf eine Moral der Ernsthaftigkeit
Als wechselseitiges Selbstverständnis von Personen bezeichnet Tugendhat das Faktum, dass die Menschen sich willentlich auf
ihr eigenes Leben beziehen und dies wechselseitig voneinander wissen. Dabei handelt es sich für Tugendhat um eine unbezweifelbare
psychologische Tatsache, die sich auch schon, aber weniger klar, in der Aussage Kant's finden würde, dass jeder Mensch sein eigenes
Dasein als Zweck an sich ansehe. Ein Gebot des wechselseitigen Respekts begründet Tugenhat mit drei Faktoren: 1. des
Sich-verhalten-Müssens zur eigenen Existenz (das bezeichnet er als 'Quasi-Eigenschaft'), 2. der damit zusammenhängenden
Quasi-Eigenschaft einer von allen zu sein und sich als solcher zu wissen, und 3. die willentliche Bejahung der wechselseitigen
moralischen Schätzung. Ein möglicher Gegenstand moralischer Schätzung ist nun nach Tugendhat die 1. Kategorie. Hier gibt es denn
zwei polare Grundmöglichkeiten: Man kann seine eigene Existenz entweder ernst nehmen oder ihr ausweichen, indem man z. B. sich in
einzelnen Wünschen und Zwecksetzungen verliert. Heidegger, so Tugendhat, verwende dafür die Begriffe der Eigentlichkeit und
Uneigentlichkeit, Ersteres bezeichnet er selbst als Verantwortlichkeit, als verantwortlich existieren. Die Existenz im Modus dieser
Ernsthaftigkeit ist nun offensichtlich ein Gegenstand der Schätzung, und zwar ganz speziell um eine Schätzung der Person an sich als
solcher. Tugenhat meint nun, dass wir eine Person an sich in ihrem Personsein tatsächlich auch nur dann schätzen, wenn diese Person
ihre Existenz solcherart ernst nimmt. Eine Person, die sich ernst nimmt, nehme nun auch alle anderen Personen ernst, was eine Moral
des wechselseitigen Respekts begründet. Das, worin sich moralische und unmoralische Existenz unterscheidet, ist dann letztlich der
Unterschied zwischen dem Ernstnehmen von sich und anderen und dem bloßen Verfolgen der gerade vorhandenen Wünsche und Zwecksetzungen.
Dies Ergebnis sei, so Tugendhat, dem 2. kategorischen Imperativs von Kant ähnlich, indem es heißt, dass man so handeln solle, dass
man „...die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß
als Mittel brauchst...“ Die Moral der Ernsthaftigkeit unterscheidet sich von einer Moral des bloßen wechselseitigen Respekts nun
also dadurch, dass sie zum einen umfassender ist, zum anderen aber auch noch eine moralische Pflicht gegenüber sich selbst enthält.
01.02.2014 |