Philosophisch-ethische Rezensionen
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Tilo Wesche über nachhaltige EigentumsrechteFür Wesche ist für die Folgenlosigkeit bisheriger Nachhaltigkeitsforderungen
verantwortlich, dass sich ihr demgegenüber die Interessen der Wirtschaft als mächtiger erweisen. Werden der Natur aber erst
einmal Eigentumsrechte zugesprochen, ergeben sich ökologische Pflichten gegenüber der Natur, die gesellschaftliche Maßnahmen
erforderlich machen. Das bedeutet, dass sich ökologische Nachhaltigkeit für Wesche aus dem Eigentumsrecht ableitet. Denn
Eigentumsschutz verpflichtet dazu, fremdes Eigentum nachhaltig zu nutzen. Menschen sind zur nachhaltigen Naturnutzung verpflichtet,
weil Naturgüter als fremdes Eigentum genutzt werden und der Eigentumsschutz zu einer nachhaltigen Nutzung fremden Eigentums
verpflichtet. Da Ökosysteme ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, bedürfen sie eines advokatorischen Rechtsschutzes,
der z.B. bereits in Bezug auf Kinder, geistig Behinderte oder Tieren etablierte Rechtspraxis ist. Wird der Natur Rechtssubjektivität
zugeschrieben, dann kann nicht nur im Namen von Anwohnerinnen oder zukünftigen Generationen, sondern im Namen der Natur selbst
geklagt werden. Treuhänder wachen darüber, dass die Nachhaltigkeitspflichten bei der Nutzung natürlicher Ressourcen eingehalten
werden. Zugleich müssen dabei aber auch immer die Eigentumsrechte der Nutzer mitberücksichtigt werden. Es geht also nicht
darum die vermeintliche Unberührbarkeit der Natur zu erhalten, sondern es geht um eine nachhaltige Nutzungsweise. Die Frage,
die beantwortet werden muss, ist also, wie eine Nutzung der Natur aussehen muss, damit die Natur erhalten bleibt. Hierbei
gilt das allgemeine Gebot zu einer ausgeglichenen Ökobilanz. So sollte jedes Unternehmen insgesamt eine positive Ökobilanz
vorweisen können, um überhaupt Zugang zu natürlichen Ressourcen zu erhalten. Eine solche positive Ökobilanz setzt klimaneutrale,
ressourcenschonende und artenschützende Weisen der Produktion und Konsumption voraus, so Wesche. Desweiteren haben Ökosysteme
auch den Anspruch auf Entschädigung. Nachhaltiges Eigentum führt dazu, dass Naturgüter einen Preis haben, den ihre Nutzung
kostet. Der Preis wird anhand der Kosten ermittelt, die anfallen, um eine Ökobilanz auszugleichen.
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