Philosophisch-ethische Rezensionen
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Franz von Kutschera, Grundlagen der Ethik, Berlin-New York 1999, 2. AuflageMit seinem Buch liefert Kutschera eine Einführung in die Ethik, die nicht allzuleicht zugänglich ist. Das liegt zum einen an den häufig eingestreuten,
nicht übersetzten englischen Zitattextpassagen, zum anderen daran, dass über nicht unbeträchtliche Strecken seines Buches das Verständnis der Zeichensprache der normativen Logik nötig ist, wozu der Autor allerdings zu Anfangs eine kurze Einführung bietet (die ich übrigens nicht als ausreichend empfunden habe). Kutschera erläutert verständlich die verschiedenen Typen ethischer Theorien, geht dann näher in einem eigenen Kapitel auf nonkognitivistische Theorien ein, erläutert danach wieder in einem eigenen Kapitel subjektivistische Theorien und behandelt anschließend objektive Werte und Pflichten, sozusagen als Gegenpart. Mit einem Kapitel über Freiheit und dem Sinn moralischen Handelns schließt das Buch. Während der Autor nonkognitivistische Ansätze als unhaltbar beurteilt, meint er im Hinblick auf bestimmte subjektivistische Theorien, dass sie im Grunde ein nicht rein argumentativ widerlegbares Paradigma darstellen würden, genau wie die Theorie von objektiven Werten und Pflichten. Für beide Seiten gebe es gute Gründe. Er selbst entwickelt einen Ansatz in dem er objektive Pflicht- und Werteethik miteinander verbindet, da er beide für sich allein gestellt nicht als ganz überzeugend bewertet. Kutscheras ethisches Grundprinzip lautet: ‚Jeder soll den Anderen als Person achten.‘ Dies bedeutet nach Kutschera, dass jede Person moralische Verantwortlichkeit besitzt und Rechte, die ihr unabhängig von Konventionen und dem guten Willen Anderer zuzuschreiben sind. Aus diesem Grundpostulat folgert der Autor dann Rechte und Pflichten: Z.B. die grundlegenden Rechte auf Selbstbestimmung und Selbstentfaltung. Außerdem verweist er auf die Menschenrechte, wie sie im Verfassungsentwurf der französischen Revolution, der Unabhängigkeitserklärung der USA, der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und der europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt wurden. Genannt werden etwa persönliche Rechte (z.B. das Recht auf Leben), politische Rechte (z.B. das Recht auf Versammlungsfreiheit), soziale Rechte (z.B. das Recht der Vertragsfreiheit), wirtschaftliche Rechte (z.B. das Recht auf angemessene Entlohnung) und kulturelle Rechte (z.B. die Freiheit der Kunst). Außerdem werden Pflichten gegenüber der Gemeinschaft erwähnt, die sich ebenfalls aus dem Grundpostulat ergeben. Sieht man einmal davon ab, dass man sich besonders im Part über subjektivistische Ethik massiv mit Funktionssätzen der normativen Logik auseinander setzen muss (gefällt ihnen die Aussicht auf ihre Frage nach dem guten Leben als Antwort mehrzeilige Funktionsgleichungen zu bekommen? Ich finde das ziemlich krass.) ist der Teil über objektive Theorien schön verständlich und
knackig formuliert, also meiner Meinung nach ganz O.K.
Jürgen Czogalla, 22.08.2010 |