philosophisch-ethische-rezensionen auf Facebook

Philosophisch-ethische Rezensionen
(Erscheinungsdatum der rezensierten Bücher: 20. und 21. Jahrhundert)

Stephan Ernst: Die Bedeutung des Gewissens in der theologischen Ethik

Der grundlegende Anspruch des Gewissens das Gute zu tun verweist nach Ernst nicht auf irgendeine Autorität, sondern alleine auf die eigenen Einsicht. Dem Gewissen folgen wir nur dann, wenn wir gemäß dem handeln, was wir selbst als ethisch gut erkannt haben. Das Gewissen ruft uns also dazu auf, nicht blind irgenwelchen äußeren Vorgaben oder auch gesellschaftlich selbstverständlichen Handlungsmustern nachzulaufen. Es ruft uns auf uns selbst und die eigene Freiheit und Verantwortung zu ergreifen und in die Identität mit uns selbst hinein zu handeln. Der Anspruch des Gewissens enthält aber nach Ernst auch die Aufforderung, sich mit allen Kräften um ein angemessenes Urteil und eine verantwortbare Entscheidung zu bemühen. Gerade weil es möglich ist eine falsche Gewissensentscheidung zu treffen und sich zu irren muss man sich um eine nachvollziehbare Begründung der je eigenen Entscheidung bemühen und die Gewissensentscheidung nicht bloß aufgrund eines Gefühls treffen. Also man sollte sich genau informieren, Für und Wider abwägen. Wichtig ist auch, die eigenen Intuitionen und Überzeugungen immer wieder kritisch an der Wirklichkeit zu überprüfen und in Dialog mit Anderen zu treten und sich auszutauschen. Dazu gehört dann aber auch sich für die Kritik Anderer zu öffenen und gegebenenfalls seine eigene Einschätzung zu revidieren. Wichtig sei es einen möglichst objektiven und unparteiischen Standpunkt einzunehmen und nicht einfach nach persönlichen Vorlieben und Abneigungen zu entscheiden. Es sei zwar richtig dass unsere Grundüberzeugungen immer auch von internalisierten Geboten und Verboten unserer Eltern, Erziehern, der Gesellschaft mitgeprägt und ausgebildet werden, aber wir sollen es nicht dabei belassen und unser Gewissen bilden hin in Richtung auf ein selbstbestimmtes Urteil, dass auf Einsicht und Gründe beruht. Toleranz ist aber darum auch gegenüber Anderen gefordert, die zu einer anderen Gewissensentscheidung kommen als wir selber. Denn die Gewissensentscheidung soll ja frei sein. Es gibt allerdings Gewissensentscheidungen Anderer die keine Toleranz verdienen, wie z.B. Terrorismus aus Gewissensgründen etc.. Ernst ist der Meinung, dass wenn jemand durch eine Gewissensentscheidung gegen diejenige Rechtsordnung verstößt, die erst die Gewissensfreiheit als solche sicherstellt, schützt und begründet, dann muss sein Verhalten auch angemessen sanktoniert werden.

Jürgen Czogalla

16.03.2010