Philosophisch-ethische Rezensionen
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Dagmar Fenner beurteilt den ethischen Diskurs zum Thema genetisches EnhancementWegen zu großer Risiken können Eingriffe derzeit nach Meinung von Fenner
höchstens von Individuen selbst verantwortet werden, nicht aber für Schutzbefohlene wie etwa Kinder. Kontra-Argumente wie
das Leben-als-Geschenk-Argument oder das Verbot Gott zu spielen hält sie für unzulänglich, weil hierdurch keine klaren
Grenzen zwischen ethisch erlaubten und nichterlaubten Eingriffen ziehbar sind und nicht religiöse Menschen dadurch nicht
überzeugt werden können. Das Kontra-Argument mangelnder biologischer Diversität weist darauf hin, dass durch Gen-Enhancement
die Menschen immer ähnlicher würden wodurch das Prinzip der Arbeitsteilung nicht mehr funktionieren würde. Dagegen verweist
Fenner darauf, dass der Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften steigt, während einfache und oft auch eintönige Arbeit
immer häufiger von Maschinen erledigt wird. Sie stellt dann klar, dass zur letztlichen Einschätzung vieler Kontra-Argumente
einfach zurzeit die nötigen empirischen Daten fehlen. Stünden aber risikofreie Methoden für eine gezielte genetische Optimierung
zur Verfügung, reicht die derzeitige Argumentationslage laut Fenner nicht für einen generellen Verbot aus. Wenn Eltern aber
etwa bei genetischen Veränderungen von ihren eigenen Wünschen statt vom Wohl des Kindes ausgehen droht die Gefahr einer
Menschenzüchtung nach individuellen Vorlieben, was Fenner ablehnt. Für sie ist es darum erforderlich, dass ein öffentlicher,
demokratischer Verständigungsprozess angestoßen wird, der intersubjektiv und rational geführt werden sollte und ergründet,
was wirkliche menschliche Lebensqualität ausmacht und was zur Erhöhung der Chancen für ein geglücktes Leben beiträgt. Auch
braucht es klare internationale ethische Richtlinien. Sie meint, dass wenn nur Verbesserungen der für die praktischen und
individuellen Lebensplänen vorteilhaften menschlichen Fähigkeiten als sogenannter Allzweckgüter (z.B. Intelligenz, Gesundheit,
Selbstregulierungsfähigkeit) erlaubt wären, dann wäre die Würde der entsprechend genetisch verbesserten Nachkommen schwerlich
verletzt.
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