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Philosophisch-ethische Rezensionen
(Erscheinungsdatum der rezensierten Bücher: 20. und 21. Jahrhundert)

Manfred Geier erzählt, wie John Locke auf die Idee von allgemeinen Menschenrechten kam

Nach Geiers Darstellung kam Locke auf den Gedanken sozusagen über den Umweg der Frage, auf welchem Grund eine gerechte Regierung eigentlich beruht, wie es um die Macht des Parlaments gegenüber dem König bestellt sein sollte, ob das Volk gegebenenfalls ein Widerstandsrecht hätte und welche Bedeutung die Religion hat. So schrieb er 1680 seine ‚Erste Abhandlung über die Regierung‘ in der er bereits feststellt, dass es keine biblischen Belege dafür gebe, dass königliche Herrschaft väterlich oder erblich sei. In seiner ‚Zweiten Abhandlung‘ (1683) stellt er dem das Bild von einem Naturzustand entgegen, indem sich der Mensch in vollkommener Freiheit innerhalb der Grenzen der Natur verhalten konnte: Nämlich seine Handlungen selbst zu regeln, über Besitz und über die eigene Persönlichkeit zu verfügen, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen oder von anderen abhängig zu sein, in einem Zustand der Gleichheit. Das Recht auf das eigene Leben, Freiheit und Gleichheit sollten nun aber nach Locke auch in den gegenwärtig notwendig gewordenen Gesellschaften beachtet werden. (Die Menschen hätten sich nämlich ursprünglich freiwillig zusammengeschlossen, um Konflikte durch gesetzliche Maßnahmen zu regeln.) Die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum verstand Locke als angeborene, unveräußerliche Ur-Rechte des Menschen, und zwar Rechte, die allen Menschen in gleicher Weise zukommen. Nunmehr hatte Locke der staatlichen und königlichen Gewalt ihre Grenzen gewiesen: Das natürliche Recht ist das stärkere. Bei einem Verstoß dagegen, hat der Bürger das Recht auf Widerstand und Umsturz der darum unrechtmäßigen Regierung.

Jürgen Czogalla

14.05.2012