Philosophisch-ethische Rezensionen
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Julian Nida-Rümelins & Nathalie Weidenfelds Meinung zum Catcalling (sexuell anzüglichem Hinterherrufen)Die Autoren stellen fest, dass während sich die Gesellschaft an einen immer
rüderen Ton gewöhnt hat - hier besonders auch in den sozialen Medien, die Toleranz für plumpe Anmache paradoxerweise
immer geringer wird. Anti-Catcalling-Aktivistinnen sehen im Nachpfeifen und Anmachen von Frauen einen Ausdruck männlicher
Dominanz, das von grundlegender Aggressivität gegen Frauen zeugt. Die Autoren verweisen, dass im Straßenstrich und
Bordellen oft umgekehrt die Männer einer solchen Anmache ausgesetzt sind und darauf, dass Männer, wenn sie Frauen so
anbaggern, häufig nicht dominant sich, sondern förmlich zum Zuneigung und Aufmerksamkeit betteln. In Hinsicht auf das
von Aktivistinnen geforderte Anerkenntnis von Catcalling als Strafbestand meinen die Autoren, dass es äußerst problematisch
wäre, generell Anmache zu kriminalisieren. Denn damit würden zugleich Straftaten wie Beleidigungen, Belästigungen und
Nötigung bagatellisiert. Das entscheidende Kriterium für sie für zulässige oder unzulässige Anmache ist, ob sie von den
Angesprochenen als herabsetzend und bedrohlich wahrgenommen wird.
Jürgen Czogalla, 28.05.2022 |