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Philosophisch-ethische Rezensionen
(Erscheinungsdatum der rezensierten Bücher: 20. und 21. Jahrhundert)

Sieps Ansichten zur Embryonenforschung und Stammzelltherapie

Siep macht erst einmal klar worum es geht: Um die medizinische Forschung mit überzähligen, nicht eingepflanzten oder sogar nur speziell für die Forschung erzeugten Embryonen. Es ist vor allem die Stammzellforschung, die Interesse an embryonalen Stammzellen hat, motiviert durch die Hoffnung mit ihnen abgestorbenes Gewebe zu ersetzen oder gar vollständige Organe zu züchten. Hierzu werden wenige Tage nach der Befruchtung aus den noch mikroskopisch kleinen Embryonen vor der Einnistung die entsprechenden Zellen entnommen. Da nach Meinung der Wissenschaft aus den entnommen Zellen sich keine vollständigen Individuen mehr entwickeln können ist der Umgang mit ihnen auch in Deutschland erlaubt. Um die Zellen zu entnehmen wird zunächst künstlich befruchtet und der frühe Embryo anschließend zerstört. Siep ist der Meinung, dass es sicher ethische Gründe dafür gibt, diese Art der Forschung zu ermöglichen (Therapiemöglichkeit für schwere und weitverbreitete Krankheiten), den dafür nötigen Verbrauch von Embryos für eine solche Forschung sieht er aber als ethisch problematisch an. Noch am ehesten ließe sich aus seiner Sicht die Benutzung überzähliger Embryonen rechtfertigen, die sowieso keine Lebensaussichten mehr hätten, dagegen träfen die absichtsvolle Herstellung von Embryonen zu diesem Zweck auf erheblich mehr Bedenken, da dies eine vollständige Instrumentalisierung menschlichen Lebens bedeuten würde. Im Kern geht es darum was schwerer wiegt: Die noch in der Zukunft liegende, vage Möglichkeit Kranke von ihrem Leiden zu heilen oder die Menschenwürde des Embryos. Siep kann von seiner vorgetragenen ethischen Konzeption keine eindeutige Lösung des Problems anbieten, wie er selbst zugibt. Gegen absoluten Lebensschutz vom Abschluss der Befruchtung an spräche die Inkonsistenz der Wert- und Rechtsentscheidungen solcher Rechtsordnungen, die daran festhalten. Die graduelle Konzeption scheint seiner Meinung nach unserer Naturerkenntnis und unseren gelebten Sitten mehr zu entsprechen. Eine Rechtfertigung ist aber nur unter 3 Bedingungen möglich:

1. Eine überzeugende Konzeption der Entsprechung zwischen Entwicklungs- und Schutzansprüchen
2. Eine missbrauchssicherer medizinisch-technischer Umgang mit den Embryonen vor der Implantation
3. Das Finden des Rechten Verhältnisses von Natürlichkeit und Technik im Umgang mit den Anfangsstadien menschlichen Lebens

Jürgen Czogalla

06.11.2009